Hauseigentümer und Mieter müssen in der kalten Jahreszeit schon mal früh raus, um Wege frei von Eis und Schnee zu halten. Vernachlässigen sie den Winterdienst, kann es richtig teuer werden, wenn dadurch jemand zu Schaden kommt. Denn neben der Räum- und Streupflicht besteht auch eine Haftpflicht, sollte jemand durch mangelhafte Räumung zu Schaden kommen.
Wir ersparen Ihnen Arbeiten in der Kälte
Unser Winterdienst löst Ihre Probleme, die in dieser Jahreszeit durch Glätte anfallen: Wir schaffen Sicherheit auf Ihren Wegen und Flächen durch zeitnahe Beseitigung von Eis und Schnee. Wir arbeiten schnell und zuverlässig. Wir sorgen für optimale Räumung und Streuung aller zum Grundstück gehörenden Flächen wie z. B. Straßen, Wege, Zufahrten, Treppen, Gehwege, Höfe und Parkplätze nach der jeweils gültigen Gemeindeverordnung. Das erspart Ihnen frühes Aufstehen und mühsames Arbeiten in der Kälte. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Entfernung und Entsorgung des Streuguts. Mit der Übergabe des Winterdienstes an uns übernehmen wir zudem die Haftpflicht, soweit dies unsere Tätigkeit betrifft.